Für Fristen gilt stets der Eingang bei der STAV-Psych-Koordinationsstelle.
STAV-Psych-Termin
28. und 29. Mai 2022
Anmeldezeitraum
07. Januar 2022, 17:00 Uhr bis 14. Februar 2022, 18:30 Uhr
Anmeldungen zu einem späteren Zeitpunkt sind nicht möglich (Ausschlussfrist). Fällt das Ende der Anmeldefrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verlängert sich die Anmeldefrist nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg).
Zahlungsfrist für die Teilnahmegebühr
21. Februar 2022, 17:00 Uhr Eingang Ihrer Überweisung bei unserer Bank.
Nach diesem Zeitpunkt wird das Konto geschlossen. Später eingehende Zahlungen können nicht mehr berücksichtigt werden und werden automatisch zurück überwiesen.
Spätester Zeitpunkt für die Auswahl des Testorts
26. Februar 2022, 17:00 Uhr
Abruf der Einladungen
Die Einladungen sind ab 31.03.2022 in Ihrem persönlichen Account hinterlegt. Sie können Ihre Einladung bis zum Testtermin beliebig oft abrufen und ausdrucken.
Abruf der Testergebnisse
Die Testergebnisse sind ab 24.06.2022 in Ihrem persönlichen Account hinterlegt. Abruf durch die STAV-Psych-Teilnehmer ist nur bis Ende September 2022 möglich.
Härtefallantrag
Falls Sie einen Härtefallantrag zur Erstattung der Testgebühren stellen möchten, muss dieser am 31.01.2022 unter stav-psych@psychologie.uni-heidelberg.de eingegangen sein. Der Antrag ist formlos zu stellen, wobei eine Begründung sowie entsprechende Nachweise beizufügen sind. Der Antrag ist als ein PDF zu stellen und mit Ihrem Namen, Vornamen, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse zu versehen.
Hinweis: Bitte überweisen Sie ZUNÄCHST NICHT die Teilnahmegebühr, wenn Sie einen Härtefallantrag gestellt haben. Sie erhalten im Anmeldezeitraum eine Rückmeldung dazu, ob Ihr Antrag bewilligt wurde. Falls Ihr Antrag abgelehnt werden sollte haben Sie noch Gelegenheit, sich regulär für den STAV-Psych anzumelden.
Nachteilsausgleich
Falls Sie einen Nachteilsausgleich beantragen möchten, sollten Sie sich während des Anmeldezeitraums des STAV-Psych an die STAV-Psych-Koordinationsstelle wenden. Spätestens müssen Sie den Antrag auf einen Nachteilsausgleich am 28.02.2022 bei der STAV-Psych-Koordinationsstelle einreichen (siehe auch: FAQs → Nachteilsausgleich).
Kontakt:
STAV-Psych-Koordinationsstelle
Universität Heidelberg
Psychologisches Institut
Hauptstraße 47-51
69117 Heidelberg
E-Mail: stav-psych@psychologie.uni-heidelberg.de
Hinweis zur Mitnahme von Medikamenten oder medizinischen Hilfsmitteln in den Testraum
Medikamente dürfen ohne Anmeldung mit in den Testraum genommen werden. Sollten Sie aus medizinischen Gründen zusätzliche Hilfsmittel benötigen, nehmen Sie bitte bis zum 28.02.2022 Kontakt mit der Koordinationsstelle auf, um zu klären, ob Sie diese mit in den Testraum nehmen können.
Kontakt:
STAV-Psych-Koordinationsstelle
Universität Heidelberg
Psychologisches Institut
Hauptstraße 47-51
69117 Heidelberg
E-Mail: stav-psych@psychologie.uni-heidelberg.de